AGB’s
I. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Elektro Schulz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Schulz, und dem Auftraggeber.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
II. Leistungen, Reparatur- und Montagebedingungen
1. Kosten
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Warenversand fallen zusätzlich Verpackungs- und Versandkosten an. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Auftraggeber eine Kostengrenze setzen.
Ein vom Auftraggeber gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich erstellt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
Die zur Erstellung eines Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, sofern die Reparatur nicht durchgeführt wird oder die Leistungen nicht verwertet werden können.
Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Gleiches gilt für Mängel, die erst im Zuge der Reparatur festgestellt werden und nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst waren.
Bei der Rechnungsstellung werden die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Arbeitsleistungen, Fahrt-, Rüst- und Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen. Wird die Reparatur auf Basis eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, genügt eine Bezugnahme auf diesen, wobei Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufgeführt werden.
2. Materiallieferung und Leistungserbringung
Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung oder unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines Lieferanten verzögert, verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, kann jede Vertragspartei ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige über die Lieferbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten und weitere Verzögerungskosten trägt der Auftraggeber.
3. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung andere Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können für Teilleistungen Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen verlangt werden. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Pfandgläubiger ist über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
Sofern die Lieferung für einen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erfolgt, dürfen die Gegenstände im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall gelten die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehalts-gegenstände als an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt werden hiermit an den Auftragnehmer abgetreten.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in ein Grundstück des Auftraggebers eingebaut, tritt der Auftraggeber bereits jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der eingebauten Gegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.
Werden die Gegenstände in das Grundstück eines Dritten eingebaut, tritt der Auftraggeber die ihm gegen den Dritten zustehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der eingebauten Gegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.
III. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB. Etwaige Garantieansprüche bleiben von diesen AGB unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Reparatur oder Montage unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausführt oder durch Dritte ausführen lässt. Gleiches gilt, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erkennbar erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
IV. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des erteilten Auftrags sowie zur Kommunikation mit Dritten (z. B. Netzbetreiber, Behörden).
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Elektro Schulz GmbH, die Bestandteil dieser AGB ist.
Die Daten werden nach Abschluss des Auftrags gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre) gespeichert und anschließend gelöscht. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
Ein Widerruf kann zur Folge haben, dass der Auftrag nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden kann.
V. Widerrufsrecht
1. Widerrufsfrist
Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) an den Auftragnehmer.
Kontakt zum Widerruf:
Elektro Schulz GmbH
Hermann-Kolb-Str. 35b
90475 Nürnberg
0911 98 48 937
info@elektroschulzgmbh.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs werden alle Zahlungen, die vom Auftraggeber geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wurden auf Wunsch des Auftraggebers bereits Leistungen während der Widerrufsfrist erbracht, ist ein angemessener anteiliger Betrag zu zahlen.
VI. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-tungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Nürnberg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Derzeitiger Stand ist August 2025.