I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ver­träge zwischen der Elektro Schulz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Schulz, und dem Auftraggeber.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers wer­den nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde aus­drücklich schriftlich zugestimmt.

Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.


II. Leistungen, Reparatur- und Montagebedingungen

1. Kosten

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwert­steuer. Bei Warenversand fallen zusätzlich Verpackungs- und Versandkosten an. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertrags­schluss angegeben, kann der Auftraggeber eine Kostengrenze setzen.

Ein vom Auftraggeber gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich erstellt und aus­drücklich als verbindlich bezeichnet wurde.

Die zur Erstellung eines Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, sofern die Reparatur nicht durchgeführt wird oder die Leistungen nicht verwertet werden können.

Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu repa­rierenden Sache stehen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Gleiches gilt für Mängel, die erst im Zuge der Reparatur festgestellt werden und nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst waren.

Bei der Rechnungsstellung werden die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Arbeitsleistungen, Fahrt-, Rüst- und Transportkosten jeweils gesondert ausgewiesen. Wird die Reparatur auf Basis eines verbindlichen Kostenvoranschlags aus­geführt, genügt eine Bezugnahme auf diesen, wobei Abwei­chungen im Leistungsumfang gesondert aufgeführt werden.

2. Materiallieferung und Leistungserbringung

Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung oder unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines Lieferanten verzögert, ver­längert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

Dauert die Verzögerung unangemessen lange, kann jede Vertrags­partei ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige über die Lieferbereitschaft auf den Auftrag­geber über. Lagerkosten und weitere Verzögerungskosten trägt der Auftraggeber.

3. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung andere Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können für Teilleistungen Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrach­ten Leistungen verlangt werden. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigen­tum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.

Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, die unter Eigentums­vorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Pfand­gläubiger ist über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.

Sofern die Lieferung für einen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erfolgt, dürfen die Gegenstände im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäfts­führung weiterveräußert werden. In diesem Fall gelten die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver­äu­ßerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehalts-gegenstände als an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen­über seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und An­sprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt werden hiermit an den Auftragnehmer abgetreten.

Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestand­teile in ein Grundstück des Auftraggebers eingebaut, tritt der Auftraggeber bereits jetzt die aus einer Veräußerung des Grund­stücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der eingebauten Gegenstände mit allen Neben­rechten an den Auftragnehmer ab.

Werden die Gegenstände in das Grundstück eines Dritten ein­gebaut, tritt der Auftraggeber die ihm gegen den Dritten zustehenden Forde­rungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungs­wertes der eingebauten Gegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.


III. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB. Etwaige Garantieansprüche bleiben von diesen AGB un­berührt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Reparatur oder Montage unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zu­stimmung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montage­arbeiten selbst ausführt oder durch Dritte ausführen lässt. Gleiches gilt, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erkennbar erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.


IV. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des erteilten Auftrags sowie zur Kommu­nikation mit Dritten (z. B. Netzbetreiber, Behörden).

Die Daten­verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Elektro Schulz GmbH, die Bestandteil dieser AGB ist.

Die Daten werden nach Abschluss des Auftrags gemäß den gesetz­lichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre) gespeichert und anschließend gelöscht. Der Auftraggeber hat das Recht auf Aus­kunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Daten­übertragbarkeit sowie auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.

Ein Widerruf kann zur Folge haben, dass der Auftrag nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden kann.


V. Widerrufsrecht

1. Widerrufsfrist

Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertrags­schlusses.

Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) an den Auftrag­nehmer.

Kontakt zum Widerruf:
Elektro Schulz GmbH
Hermann-Kolb-Str. 35b
90475 Nürnberg

0911 98 48 937
info@elektroschulzgmbh.de

2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines Widerrufs werden alle Zahlungen, die vom Auftrag­geber geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie bei der ur­sprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wurden auf Wunsch des Auftraggebers bereits Leistungen während der Widerrufsfrist erbracht, ist ein angemessener anteiliger Betrag zu zahlen.

 

VI. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-tungsstelle gemäß Verbraucher­streitbeilegungsgesetz.

Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichts­stand der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Nürnberg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise un­wirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Derzeitiger Stand ist August 2025.